Was ist das Firmenbuch
Das Firmenbuch in Österreich
Das Firmenbuch wird als zentrales, öffentliches Verzeichnis von den jeweils zuständigen Landesgerichten (Firmenbuchgerichten) geführt, in Wien ist dies das Handelsgericht.
Im Firmenbuch werden eintragungspflichtige Informationen über Unternehmen nach den gesetzlichen Vorgaben eingetragen. Zweck des Firmenbuchs ist es, dem Geschäftsverkehr Rechtssicherheit zu bieten und relevante Informationen über die im Firmenbuch eingetragene Unternehmen einzuholen.
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Das Firmenbuch in Österreich ist ein öffentliches Verzeichnis - das Firmenbuch ist offen und frei zugänglich, d.h. grundsätzlich ist die Abfrage von Daten aus dem Firmenbuchs für jede Person möglich.
Abfrage von Firmenbuchdaten
Nach der Eingabe der eindeutigen Firmenbuchnummer (diese besteht aus Nummern und einem Prüfbuchstaben.) kann ein entsprechender Firmenbuchauszug von einem Unternehmen abgerufen und eingesehen werden. In diesem Auszug sind die tagesaktuellen Firmenbuchdaten eines Unternehmens wie z.B. Daten zur Geschäftsführung, Prokura oder zu den Gesellschaftern enthalten.
Es dient der Dokumentation und der Offenlegung von Tatsachen, die nach unternehmensrechtlichen Vorschriften (z.B. UGB) einzutragen sind. Das Firmenbuch wird von den Landesgerichten (in Wien vom HG Wien - Handelsgericht Wien, in Graz vom Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz) geführt. Die Firmenbuchdatenbank wird im BRZ - Bundesrechenzentrum betrieben.
Das Firmenbuch besteht in Österreich aus zwei Teilen. Im sog. Hauptbuch („Firmenbuch“), sind die Firmenbucheintragungen enthalten. Der 2. Teil ist die sog. "Urkundensammlung". In dieser sind Urkunden enthalten, die den Firmenbucheintragungen zugrunde liegen (z.B. Beschlüsse der Generalversammlung, ein Gesellschaftsvertrag, Jahresabschlüsse oder Bilanzen).
Auf Verlangen können inzwischen auch gelöschte Daten ausgegeben werden (ab EDV-Umstellung). Ist die Firmenbuchnummer nicht bekannt, kann sie über den Namen des Rechtsträgers („Firma“) oder über den Namen einer Person, die im gesuchten Rechtsträger eine Funktion ausübt gesucht werden. Als Suchbegriff können für diesen Zweck auch die früher im Handels- oder Genossenschaftsregister verwendeten HRA/HRB/GEN-Nummern verwendet werden.
Abfragebare Rechtsträger im österreichischen Firmenbuch
Im österreichischen Firmenbuch sind alle österreichischen Kapitalgesellschaften (GmbH, Aktiengesellschaft), Personengesellschaften (OG, KG) und Genossenschaften eingetragen. Auch ausländische Rechtsträger werden im Firmenbuch eingetragen, sofern Zweigniederlassungen in Österreich bestehen..
Folgende Rechtsträger sind somit im Firmenbuch eingetragen:
- Aktiengesellschaft (AG)
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- offene Handelsgesellschaft (OHG)
- Kommanditgesellschaft (KG)
- offene Erwerbsgesellschaft (OEG)
- Kommandit-Erwerbsgesellschaft (KEG)
- Sparkassen
- Privatstiftungen
- Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaft
- Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit
- Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung
- Europäische Gesellschaft (SE)
- Einzelunternehmen
- sonstige Rechtsträger, deren Eintragung gesetzlich vorgesehen ist
Einzelunternehmen können freiwillig ins Firmenbuch eingetragen werden. Ab einem Umsatz von jeweils über 700.000 Euro in zwei aufeinander folgenden Geschäftsjahren oder einmn Umsatz von über 1 Mio Euro in 1 Jahr, wird die Eintragung ins Firmenbuch verpflichtend.
Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GesbR) sind dagegen im Firmenbuch nicht zu finden, da sie über keine eigene Rechtspersönlichkeit verfügen.